Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine neue, für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bindende Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/542).
Diese EU-Richtlinie sieht vor, dass Ware, die aus Drittländern (dazu gehört auch die Schweiz) in die EU eingeführt wurde, ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr differenzbesteuert, sondern nur noch regelbesteuert verkauft werden kann.
Was bedeutet das für unsere Kunden in der EU?
• Ab sofort werden durch die SINCONA Deutschland GmbH ausschliesslich Auktionskäufe mit Abholung/Versand in Deutschland abgewickelt. Dabei werden (in der Regel) 7% Umsatzsteuer auf den Gesamtbetrag (Zuschlagspreis + 20% Aufgeld) in Rechnung gestellt.
• Mehrwertsteuerbefreite Goldmünzen gemäss dieser Liste können bei Versand innerhalb von Deutschland oder bei Abholung in unserem Büro in Weil am Rhein auch weiterhin ohne Einfuhr- und Mehrwertsteuer erworben werden.
• Der Versand in alle übrigen EU-Staaten erfolgt aus der Schweiz, sofern nicht ausdrücklich die Abwicklung über die SINCONA Deutschland GmbH und damit die regelbesteuerte Abrechnung für das Empfängerland angefragt werden.
Wie hoch ist der Mehrwertsteuersatz in meinem Land?
Übersicht der aktuellen Mehrwertsteuersätze in den EU-Mitgliedstaaten
Wir stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung
Bitte sprechen Sie mit unserer Kundenbetreuung bei allfälligen Fragen zur Abwicklung und Fakturierung Ihrer Auktionskäufe.