09.09.2026

SINCONA Lake View Collection · Texte und Kontexte V / Jeder Teilbereich der «Alten Eidgenossenschaft» war ein unabhängiger kleiner Staat – das sorgte für eine faszinierende Vielfalt unterschiedlicher Prägungen.
Die Schweiz, wie wir sie heute kennen, ist ein Kind des 19. Jahrhunderts. Ihr Vorläufer war ein Bund von verschiedenen Städten und ländlichen Regionen. All diese staatlichen Einheiten besassen nicht nur ihre innere Autonomie, sondern auch das Recht, eigene Münzen zu prägen. Das macht die Schweizerische Numismatik zu einem so interessanten Sammelgebiet.
Irgendwann zu Beginn des 13. Jahrhunderts näherten sich die Bewohner dreier ländlich geprägter Regionen einander an. Sie schlossen Schutzbündnisse und gewährten den Bürgern gegenseitige Rechtssicherheit. Erst viel später sollte dieses eher zufällige Geschehen mythisch überhöht werden als Bündnis freier Schweizer gegen die (inexistenten) Übergriffe der Habsburger.
Aus dieser Zeit stammt der Begriff «Eidgenossenschaft» für die Schweiz. Eine Eidgenossenschaft bezeichnet eine Gemeinschaft von Gleichrangigen, die durch einen Eid miteinander verbunden sind.
Wenn Sie sich dieses fluktuierende Gebilde sich ständig wandelnder Bündnisse und Verträge vorstellen wollen, müssen Sie alles vergessen, was Sie über moderne Staaten, ihre Verfassungen, ihre Institutionen und ihre Rechtssysteme wissen. Die Alte Eidgenossenschaft wurde durch eine unüberschaubare Fülle von Verträgen zusammengehalten, nach denen man sich richtete, wenn es gerade opportun erschien, und die man vergass, wenn man sie vergessen wollte.


Die Entstehung der Alten Eidgenossenschaft
1291 gilt heute als das Datum des so genannten «Rütli-Schwurs», den moderne Historiker ins Reich der Fabel verbannen, auch wenn in Schwyz heute noch der so genannte Bundesbrief ausgestellt ist. Er ist eigentlich nichts anderes als eine von vielen Vereinbarungen zur gegenseitigen Unterstützung, wie man sie im Hochmittelalter gerne schloss.
Die Innerschweizer Orte – Uri, Schwyz und Unterwalden – verteidigten damit gemeinsame Interessen. Sie lagen am Fuss der Pässe zwischen Italien und dem Deutschen Reich, die von Händlern und Heeren überquert wurden und den Anliegern lukrative Geschäfte ermöglichten. Andere Städte und Regionen schlossen sich dieser frühen Zweckgemeinschaft an.
Wenn Sie alte Auktionskataloge mit Schweizer Münzen in Händen halten, werden Sie sehen, dass darin die Prägeautoritäten nicht nach dem Alphabet geordnet sind, sondern nach dem Datum, zu dem sie der Eidgenossenschaft beitraten.
Als kanonische Daten gelten:
1291 / Uri
1291 / Schwyz
1291 / Unterwalden (Obwalden / Nidwalden)
1332 / Luzern
1351 / Zürich
1352 / Glarus
1352 / Zug
1353 / Bern
1481 / Fribourg
1481 / Solothurn
1501 / Basel
1501 / Schaffhausen
1513 / Appenzell

Die erweiterte Eidgenossenschaft
Zu diesen «13 Orten», wie man sie in der Schweiz nennt, kamen noch viele weitere Gebiete. Grob gesagt, kann man diese in drei Gruppen teilen.
Da sind zunächst die «Zugewandten Orte», die mit einem oder mehreren der «13 Orte» Verträge geschlossen hatten. Einige von ihnen sind heute Kantone wie St. Gallen, Graubünden, Genf und Neuenburg. Andere waren dafür zu weit entfernt. «Zugewandte Orte» gab es nämlich auch im französischen Elsass und in Süddeutschland.
Ebenfalls zur Eidgenossenschaft gehörten die Untertanengebiete, also die Territorien, die Städte wie Basel, Bern, Luzern oder Zürich erobert hatten und ausbeuteten. Aargau und Thurgau wären dafür ein gutes Beispiel. Schon ihre Namen weisen auf ihre Entstehungszeit unter französischer Herrschaft hin. Die erste Silbe bezieht sich auf den sie durchfliessenden Fluss; die zweite - das deutsche «Gau» - bedeutet Region.
Last but not least gab es noch die Gemeinen Herrschaften, also die Gebiete, die gemeinsam von allen «13 Orten» verwaltet wurden.
Stellen Sie sich also diese «Alte Eidgenossenschaft» als ein Durcheinander von vielen Städten und Regionen, von Bistümern und Klöstern, aber von Reichsrittern und ausländischen Herrschern vor, die mal zusammenarbeiteten – und mal nicht.
Die Tagsatzung
Dreh- und Angelpunkt der «Alten Eidgenossenschaft» war die Tagsatzung. Dieses Wort leitet sich davon ab, dass ein Tag festgesetzt wurde, zu dem sich die Gesandten an einem bestimmten Ort trafen, um die wichtigsten Themen miteinander abzustimmen. Echte Kompetenzen besass die Tagsatzung nicht, aber durch die Diskussion gelang es der Elite zumeist, einen Kompromiss zu finden, den alle irgendwie mittragen konnten.
Rechtspflege, Privilegien und Steuerautorität
Mit anderen Worten: Jeder Teilbereich der «Alten Eidgenossenschaft» war ein unabhängiger kleiner Staat, der alle Rechte und Privilegien, wie sie Staaten normalerweise besitzen, auf sich vereinigte. Wer in Basel, Bern oder Zürich lebte, unterstand Basler, Berner oder Zürcher Recht, zahlte Basler, Berner oder Zürcher Steuern und nutzte Basler, Berner oder Zürcher Münzen, wenn sein Stadtrat nicht die Nutzung anderer Münzen ausdrücklich erlaubt hatte.
Dem Münzsammler beschert diese Vielfalt einen bunten Strauss unterschiedlichster Prägungen von Städten und Orten, die sich mit der Schönheit ihrer Münzen gegenseitig zu übertreffen suchten. Die Motive sind genauso unterschiedlich wie die Städte und Gebiete, die sie repräsentieren. Einen Höhepunkt erlebte diese Münzprägung, als die reformierten Orte begannen, die Heiligen, die vorher wichtigstes Thema ihrer Münzen gewesen waren, durch detaillierte Stadtansichten zu ersetzen.

Prachtvolle Gepräge der Alten Eidgenossenschaft (aus der Lake View Collection – Teil 1)





